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Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Mit Recht
gegen Diskriminierung.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern ist ein Dachverband von NGOs und Antidiskriminierungsstellen der Bundesländer. Wir bieten unseren Mitgliedsorganisationen rechtliche Beratung und bringen Fälle zu Gericht.

Wir

  • beraten unsere Mitglieder bei rechtlichen Fragen zu Gleichstellung und Antidiskriminierung

  • unterstützen in ausgewählten Fällen die Klient*innen unserer Mitglieder vor Gericht und bei Schlichtungen

  • schulen Berater*innen und Multiplikator*innen

  • verfassen Stellungnahmen und Schattenberichte zu aktuellen Gleichstellungs-Themen

  • dokumentieren die Rechtsprechung im Antidiskriminierungsrecht

Mission

  • Rechtsberatung*

  • Rechtsveränderung

  • Vernetzung

* Der Klagsverband ist keine Erstberatungsstelle. Für eine Erstberatung wenden Sie sich bitte an eine unserer Mitgliedsorganisationen oder an die „Digitale Erstberatung“ der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

News

Eine Kinderzeichnung. Ein gelbes Haus mit rotem Dach in einem Garten mit Blumen und Bäumen. Am Himmel eine lachende Sonne und ein paar Wolken. Am Haus steht der Schriftzug "Schule für alle" geschrieben.

Diskriminierender Verordnungsentwurf zur Steiermärkischen Schulassistenz

Schüler*innen mit besonders schweren Behinderungen droht Ausschluss von Persönlicher …
mehr lesenDiskriminierender Verordnungsentwurf zur Steiermärkischen Schulassistenz

Neues Salzburger Veranstaltungsgesetz belässt nahezu alle Barrieren

Einzig ein bis zwei Rollstuhlplätze sind bei Veranstaltungen verpflichtend zur Verfügung zu …
mehr lesenNeues Salzburger Veranstaltungsgesetz belässt nahezu alle Barrieren
Ein Sitzungsraum des österreichischen Verfassungsgerichtshof. Eine lange Tafel mit Stühlen und mit roten Schreibunterlagen. Über den Rückenlehnen der Stühle hängen die Roben und auf dem Tisch liegen die aufgereihten Kopfbedeckungen der Richter*innen.

Verfassungsgerichtshof stärkt die Rechte von Menschen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität

Die Streichung des Personenstands ist zulässig, ein erzwungener binärer Eintrag stellt eine …
mehr lesenVerfassungsgerichtshof stärkt die Rechte von Menschen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität
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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

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